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Gibt es Perücken auf Rezept?

Die Ursachen für Haarausfall sind sehr vielfältig. Dabei ist er nicht nur ein Phänomen, das nur bei Männern vorkommt. Ob altersbedingter Haarausfall oder bedingt durch hormonelle Störungen oder eine Chemotherapie, er kann insbesondere bei Kindern und Frauen zu psychischen Beeinträchtigungen führen und ihr Selbstbewusstsein massiv senken.

In diesen Fällen ist eine Perücke nicht nur ein modischer Haarersatz, sondern die Betroffenen benötigen die Zweitfrisur, um sich im Alltag wieder selbstbewusster zu bewegen. In vielen Fällen gibt es die Perücke auf Rezept. Die Kosten für den Haarersatz können Sie meist bei Ihrer Krankenkasse ganz oder zum Teil abrechnen. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.

Echthaarperücken auf Rezept

© Syda Productions – shutterstock.com

Therapeutische Begründung vom Arzt notwendig

Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt sollte für Sie der erste Ansprechpartner sein, wenn Sie sich ein Rezept für einen Haarersatz ausstellen lassen möchten. Denn, damit die Zweitfrisur von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, muss sie vom Arzt mit einer therapeutischen Begründung verordnet werden. Haarersatz und Haarteile gelten sozialrechtlich als Hilfsmittel. Dabei steht nicht nur Frauen eine Zweitfrisur zu, sondern auch Kindern und Männern. Bei Kindern kann die Kostenübernahme der Ersatzkassen und Krankenkassen sogar zum Teil höher ausfallen.

Am besten von der Krankenkasse beraten lassen

Manchmal tritt der Fall ein, dass zum Beispiel die Kosten teurer Echthaarperücken nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Dann ist es immer ratsam, sich einmal ausführlich von der entsprechenden Krankenkasse beraten zu lassen. Nehmen Sie am besten das Originalrezept mit zur Beratung, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben.

© Adam Gregor - shutterstock.com

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Häufig übernimmt die Krankenversicherung wenigstens teilweise die Kosten des notwendigen

Haarersatzes und Sie haben dann zum Beispiel nur eine Zuzahlung von maximal 10 % bei gesetzlicher Versicherung zu leisten und müssen nicht die hohen Kosten allein tragen. Manchmal werden Perücken aus Kunsthaar vollständig abgerechnet. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor dem Perückenkauf bei Ihrer Krankenkasse ausführlich informieren.

 

Möglichkeiten der Kostenübernahme der Krankenkassen

Bei Herrenperücken werden meist nur in Ausnahmefällen die Kosten übernommen, zum Beispiel, wenn die Kopfhaut durch Veränderungen sehr entstellt ist. Allerdings ist das immer eine alleinige Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Mit einem Rezept und einer persönlichen Begründung besteht jedoch immer eine Chance, die Kosten erstattet zu bekommen.

Frauen haben es da etwas einfacher, die Kosten für Perücken von der Kasse zu erhalten. Aber auch nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorhanden ist, wie zum Beispiel nach einer Chemotherapie. Dabei ist auch das Material der Perücke entscheidend, wie hoch der Zuschuss ausfällt.

Kinder und Jugendliche mit einer schweren Erkrankung, die einen Haarersatz notwendig macht, bekommen die Kosten von der Kasse in den meisten Fällen vollständig erstattet.

Versorgungsverträge der Kassen mit Zweithaarspezialisten

Die Kranken- und Ersatzkassen haben Versorgungsverträge mit verschiedenen Leistungserbringern, wie zum Beispiel bestimmten Friseuren, Perückenhändlern und bestimmten Zweithaarspezialisten. Achten Sie daher bei Ihrem Perückenkauf darauf, dass der ausgewählte Händler oder Spezialist einen entsprechenden Vertrag vorweisen kann, wie es zum Beispiel bei peruecken24.de der Fall ist.

Wählen Sie die richtige Perücke auf Rezept aus

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© EKS design – shutterstock.com

Bei der Auswahl Ihrer Perücke ist es sehr wichtig auf einige Kriterien zu achten. Wenn Sie zum Beispiel den Haarersatz nur vorübergehend benötigen, dann ist eine Kunsthaarperücke oder Tressenperücke preiswerter und auch sinnvoller. Handelt es sich jedoch um eine langfristige oder bleibende Haarausfallerkrankung, so ist es ratsam eine hochwertige, handgeknüpfte Echthaarperücke zu kaufen.

Auch, wenn Sie dabei sind, sich schon Ihren Haarersatz auszusuchen, holen Sie am besten immer einen Kostenvoranschlag bei einem Zweithaarspezialisten ein. Diesen können Sie beim Beratungsgespräch bei Ihrer Krankenkasse in Kombination mit Ihrem Rezept vom Arzt vorlegen.